Der WOHNSCHIRM
hilft bei zu
hohen Wohnkosten:
bei Mietschulden oder Energieschulden
Der WOHNSCHIRM
hilft bei zu
hohen Wohnkosten.
bei Mietschulden oder Energieschulden
Der WOHNSCHIRM
Was ist der WOHNSCHIRM?
Der WOHNSCHIRM hilft bei zu hohen Wohnkosten: Er kann Ihre Miet- oder Energieschulden übernehmen, oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.
Teuerung, Erkrankung, Jobverlust: Es gibt viele Gründe, warum das Geld für Miete oder Energierechnungen nicht mehr reicht. Der WOHNSCHIRM hilft Menschen in verschiedenen Situationen:
- Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren und wissen nicht mehr, wie Sie Ihre Miete zahlen sollen?
- Sie sind alleinerziehend und können sich wegen Mieterhöhungen Ihre Wohnung nicht mehr leisten?
- Sie sind in Pension und können die letzte Stromrechnung nicht mehr bezahlen?
Bei Miet- oder Energieschulden: Kommen Sie zur kostenlosen Beratung! Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Sie sind nicht sicher, ob der WOHNSCHIRM Ihnen helfen kann? Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier unter Fragen und Antworten.
Hilft mir der WOHNSCHIRM Miete?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Miete zu bekommen?
- Sie haben Mietschulden und
- können diese nicht bezahlen.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.
Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Wenden Sie sich dafür an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
In der kostenlosen Beratung suchen wir gemeinsam eine passende Unterstützung für Sie. Wir klären auch Ihre finanzielle Situation:
- Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
- Wie hoch sind Ihre Mietschulden?
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen müssen.
Problem:
Wohnung ist nicht mehr leistbar.
Offene Betriebskosten:
945 Euro
Lösung:
Der WOHNSCHIRM hilft beim Umzug in eine günstigere Wohnung.
Hilft mir der WOHNSCHIRM Energie?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie zu bekommen?
- Sie müssen für Energie in Ihrem Haushalt zahlen und
- haben Energieschulden.
- Sie haben ein geringes Einkommen. Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Einkommen.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.
Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
In der kostenlosen Beratung suchen wir gemeinsam eine passende Unterstützung für Sie. Wir klären auch Ihre finanzielle Situation:
- Wie hoch sind Ihre laufenden Energiekosten?
- Wie hoch sind Ihre Schulden beim Energieanbieter?
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen müssen.
Problem:
2 offene Nachzahlungen:
780 Euro
Abschaltung von Strom und Gas droht.
Lösung:
Der WOHNSCHIRM vermittelt beim Energieunternehmen. Die offenen Rechnungen werden übernommen.
In der Beratung wird geklärt, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.
Wo finde ich meine Beratungsstelle?
Vereinbaren Sie gleich jetzt einen Termin in der Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
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Liste aller Beratungsstellen
Fragen & Antworten
WOHNSCHIRM Miete
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Miete zu bekommen?
- Sie haben Mietschulden und
- können diese nicht bezahlen.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.
Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Wenden Sie sich dafür an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Sind Beratung und Antragsstellung kostenlos?
Ja. Beratung und Antragsstellung sind kostenlos.
Kann ich ohne Terminvereinbarung eine Beratungsstelle aufsuchen?
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch unbedingt einen Termin. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Kann ich mich an jede Beratungsstelle in Österreich wenden?
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Es ist nicht möglich, den Antrag in einem Bundesland zu stellen, in dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben.
Ich kann bei der Beratungsstelle niemanden erreichen. Was soll ich jetzt tun?
Derzeit gibt es in allen Beratungsstellen viele Anfragen. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Kann ich nur den WOHNSCHIRM Miete beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Kann ich den WOHNSCHIRM Miete und den WOHNSCHIRM Energie beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Was passiert bei der Beratung?
Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
- Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
- Wie hoch sind Ihre Mietschulden?
Außerdem wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:
- Lichtbildausweis
- Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnzettel)
- Meldezettel
- Mietvertrag
- Energierechnung(en) (z. B. Strom, Gas)
- Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen
Muss ich für den WOHNSCHIRM österreichische:r Staatsbürger:in sein?
Nein, Sie brauchen keine österreichische Staatsbürgerschaft, um Unterstützung vom WOHNSCHIRM zu erhalten.
Ich habe eine/n Kündigung/ Räumungsklage/ Räumungstermin bekommen. Was soll ich jetzt tun?
Ihr:e Vermieter:in möchte den Mietvertrag kündigen? Das Gericht hat Ihnen geschrieben? Es steht bereits ein Termin für die Räumung Ihrer Wohnung fest? Dann wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe – auch, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Ihr Antrag wird in diesen Fällen vorgezogen.
Ich habe meine Wohnung bereits verloren – hilft mir der WOHNSCHIRM Miete trotzdem?
Bitte wenden Sie sich für andere Unterstützungsmöglichkeiten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Kann ich auch als Untermieter:in eine Unterstützung erhalten?
Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.
Hilft der WOHNSCHIRM Miete auch, wenn der Mietvertrag befristet ist?
Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.
Kann ich auch eine Unterstützung erhalten, wenn ich ein Haus gemietet habe?
Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können
Ich habe Mietschulden bei meinem Nebenwohnsitz. Werden diese auch übernommen?
Nein, Mietschulden werden nur für den Hauptwohnsitz übernommen.
Hilft der WOHNSCHIRM Miete nur bei Mietschulden oder werden auch Gerichtskosten übernommen?
Der WOHNSCHIRM Miete bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden. Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom WOHNSCHIRM Miete erhalten, können z.B. auch Kosten für Gericht, Anwält:innen oder Mahnspesen bezahlt werden.
Werden auch Schulden (z. B. Kredite) übernommen, die ich gemacht habe, um die Miete zu bezahlen?
Nein, es werden nur aktuell offene Mietschulden übernommen.
Ich habe keine Mietschulden, muss aber Betriebskosten nachzahlen – kann ich dafür finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Miete erhalten?
Wenn Ihre Betriebskosten über Ihre:n Vermieter:in abgerechnet werden, ist eine finanzielle Unterstützung möglich.
Kann mich der WOHNSCHIRM Miete bei einem Umzug ins Ausland finanziell unterstützen?
Nein, der WOHNSCHIRM Miete unterstützt nur bei einem Umzug innerhalb Österreichs.
Wohin wird die Unterstützungsleistung überwiesen?
Offene Mieten werden an jene Personen/ Stellen überwiesen, denen Sie die Miete schulden. Unterstützungsleistungen zum Umzug werden direkt an Sie überwiesen.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?
Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet. Wenn Sie während der Wartezeit eine/n Kündigung / Räumungsklage / Räumungstermin bekommen, melden Sie sich bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird dann vorgezogen.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM bewilligt wurde?
Sie und die regionale Beratungsstelle werden schriftlich informiert.
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Ist die Beratung in einer anderen Sprache möglich?
Vereinzelt ist eine Beratung in anderen Sprachen möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
WOHNSCHIRM Energie
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie zu bekommen?
- Sie müssen für Energie in Ihrem Haushalt zahlen und
- haben Energieschulden.
- Sie haben ein geringes Einkommen. Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.
Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen.
Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Was wird als Einkommen angerechnet?
Angerechnet werden Leistungen wie z.B.:
- Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- AMS-Leistungen wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
- Sozialhilfe, Mindestsicherung
- Pension
- Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen
- Mietbeihilfe, Wohnbeihilfe
- Krankengeld
Nicht angerechnet werden Leistungen, die ich wegen eines Pflege(mehr)bedarfs bekomme, wie z.B.:
- Pflegegeld
- Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
- erhöhte Familienbeihilfe
Sind Beratung und Antragsstellung kostenlos?
Ja. Beratung und Antragsstellung sind kostenlos.
Kann ich ohne Terminvereinbarung eine Beratungsstelle aufsuchen?
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch unbedingt einen Termin. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Kann ich mich an jede Beratungsstelle in Österreich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Es ist nicht möglich, den Antrag in einem Bundesland zu stellen, in dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben.
Ich kann bei der Beratungsstelle niemanden erreichen. Was soll ich jetzt tun?
Derzeit gibt es in allen Beratungsstellen viele Anfragen. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Kann ich den WOHNSCHIRM Miete und den WOHNSCHIRM Energie beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Kann ich nur den WOHNSCHIRM Energie beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Was passiert bei der Beratung?
Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
- Wie hoch sind Ihre Energiekosten?
- Wie hoch sind Ihre Energieschulden?
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, z.B.:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnzettel)
- Energierechnung(en) (z. B. Strom, Gas, Holz)
- Energievorschreibung
- Belege im Zusammenhang mit Ihren Energieschulden (z. B. Mahnungen, Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen)
Muss ich für den WOHNSCHIRM Energie österreichische:r Staatsbürger:in sein?
Nein, Sie brauchen keine österreichische Staatsbürgerschaft, um Unterstützung vom WOHNSCHIRM Energie zu erhalten.
Ich habe einen Abschalttermin bekommen. Was soll ich jetzt tun?
Ihr Energieversorger hat Ihnen angekündigt, Strom oder Gas abzuschalten? Dann wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird dann vorgezogen.
Mein Strom/meine Heizung wurde bereits abgedreht – hilft mir der WOHNSCHIRM Energie trotzdem?
Ja. Der WOHNSCHIRM Energie hilft Ihnen auch in dieser Situation. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Kann ich auch als Untermieter:in eine Unterstützung erhalten?
Ja, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kosten bezahlen müssen.
Wie funktioniert die Unterstützung, wenn Strom und Heizung direkt von der:dem Vermieter:in bezahlt werden oder von mir an die:den Vermieter:in zu bezahlen sind?
Sie benötigen Unterlagen/Dokumente, die nachweisen, wie die Zahlungen geregelt sind. Ihre Beratungsstelle kann mit Ihnen alle weitere Fragen klären.
Kann ich Unterstützung vom WOHNSCHIRM Energie erhalten, wenn ich ein Haus gemietet habe?
Ja. Sie können auch Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Energiekosten erhalten, wenn Sie ein Haus gemietet haben.
Kann ich Unterstützung vom WOHNSCHIRM Energie erhalten, wenn ich in meinem Eigentum – Haus oder Wohnung – lebe?
Ja. Sie können auch für Ihre Wohneigentum Unterstützung erhalten, wenn Sie dort Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Kann ich Unterstützung vom WOHNSCHIRM Energie erhalten, wenn ich in einer Wohngemeinschaft oder in betreutem Wohnen lebe?
Ja. Beispiele dafür sind:
- Krisenbetreuungseinrichtungen
- Therapeutische Wohngemeinschaften
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Betreutes Wohnen
- Betreute Wohnungsloseneinrichtungen
Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.
Ich habe Energieschulden bei meinem Nebenwohnsitz. Werden diese auch übernommen?
Nein, Unterstützung durch WOHNSCHIRM Energie ist nur für den Hauptwohnsitz möglich.
Werden auch Schulden (z. B. Kredite) übernommen, die ich gemacht habe, um die Energiekosten zu bezahlen?
Nein, es werden nur aktuell offene Energieschulden übernommen.
Kann der WOHNSCHIRM Energie z.B. auch Mahnspesen übernehmen?
Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom WOHNSCHIRM für Energieschulden erhalten, können z.B. auch offene Mahnspesen bezahlt werden.
Werden auch Schulden aus alten Energielieferverträgen übernommen?
Nein. Schulden können nur aus aufrechten Energielieferverträgen übernommen werden.
Es haben sich durch die Abschaltung Kosten ergeben. Wenn wieder eingeschalten wird, wie ist dies gedeckt?
Kosten können übernommen werden, wenn sie nachweislich in direktem Zusammenhang mit der Bewältigung von Energiekosten stehen.
Brauche ich einen Energielieferungsvertrag und was ist das überhaupt?
Um Unterstützung durch den WOHNSCHIRM Energie zu erhalten, brauchen Sie entweder einen Energielieferungsvertrag, oder Sie müssen belegen, dass Sie Heizmaterial (z.B.: Heizöl, Holz, Pellets, Hackschnitzel) selbst kaufen.
Einen Energielieferungsvertrag haben Sie dann, wenn Sie über ein Energieversorgungsunternehmen Energie beziehen (z.B.: Strom, Gas, Fernwärme).
Ich kaufe Pellets/Holz selbst von einem Händler/Baumarkt und habe deshalb keinen Vertrag mit jemandem. Hilft mir der WOHNSCHIRM Energie trotzdem?
Eine Unterstützung ist möglich, wenn Sie nachweislich (z.B. durch Vorlage einer offenen Rechnung) für Ihren eigenen Verbrauch Heizmaterial bezogen haben.
Für welchen Zeitraum kann ich Unterstützung für die Bewältigung von Energiekosten beantragen?
Eine Beantragung für Rückstände ist bis zum 1. Juli 2021 (rückwirkend) möglich.
Kann ich den WOHNSCHIRM Energie auch für eine:n Familienangehörige:n oder eine:n Freund:in beantragen?
Ja. Sie können in begründeten Ausnahmefällen für eine Ihnen nahestehende Person einen Antrag stellen. Dafür benötigen Sie eine Vollmacht dieser Person und alle Unterlagen, die für die Beantragung notwendig sind.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?
Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet. Wenn Sie während der Wartezeit einen Abschalttermin bekommen, melden Sie sich bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird dann vorgezogen.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie bewilligt wurde?
Sie und die regionale Beratungsstelle werden schriftlich informiert.
Wohin wird meine Unterstützungsleistung überwiesen?
Die Unterstützungsleistung wird in der Regel direkt an Ihren Energieversorger übermittelt. Ist das nicht möglich, kann auch eine direkte Überweisung an Sie erfolgen.
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Ist die Beratung in einer anderen Sprache möglich?
Vereinzelt ist eine Beratung in anderen Sprachen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe.