
Der WOHNSCHIRM schützt
vor Wohnungsverlust und
bei zu hohen Energiekosten.

Der WOHNSCHIRM schützt
vor Wohnungsverlust und
bei zu hohen Energiekosten.
Der WOHNSCHIRM
Was ist der WOHNSCHIRM?
Energiekrise, Teuerungen, Corona: Es gibt verschiedene Gründe, warum das Geld zum Wohnen nicht mehr reicht.
Der WOHNSCHIRM hilft Menschen in unterschiedlichen Situationen, zum Beispiel:
- Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren, weil Ihre Firma sparen muss?
- Sie sind alleinerziehend und können deshalb nicht noch mehr Stunden arbeiten?
- Sie sind in Pension und haben jetzt höhere Ausgaben für Strom und Gas?
- Sie machen eine Lehre und können die hohen Energiekosten nicht mehr zahlen?
Wenn Sie sich das Wohnen nicht mehr leisten können, hilft der WOHNSCHIRM. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Der WOHNSCHIRM schützt vor Wohnungsverlust und bei Problemen mit zu hohen Energiekosten: Er kann zum Beispiel Ihre Mietschulden übernehmen, Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen oder Energierechnungen begleichen.
Sie sind nicht sicher, ob der WOHNSCHIRM Ihnen helfen kann? Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten!
Hilft mir der WOHNSCHIRM Miete?
Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
- Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
- Wie hoch sind Ihre Mietschulden?
Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Mietvertrag
- Energierechnung (z. B. Strom, Gas)
- Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnzettel)
- Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen

Sabrina (32), Angestellte, alleinerziehend
Problem:
Offene Mietkosten inkl. Gerichtskosten: 1.596,36 Euro.
Räumungstermin steht bereits fest.
Lösung:
Mietschulden und Gerichtskosten wurden vom WOHNSCHIRM übernommen.
Sabrina und ihre Tochter können in ihrer Wohnung bleiben.
Hilft mir der WOHNSCHIRM Energie?
Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
- Wie hoch sind Ihre laufenden Energiekosten?
- Haben Sie offene Energierechnungen?
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Energierechnung (z. B. Strom, Gas, Holz)
- Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnzettel)
- Belege von offenen Energiekosten (z. B. Mahnungen)

Paul (19), Lehrling
Problem:
Offene Strom- und Gasrechnungen:
680 Euro.
Letzte Mahnung. Strom und Gas sollen Ende des Monats abgedreht werden.
Lösung:
Die offenen Energierechnungen wurden vom WOHNSCHIRM übernommen.
Paul kann seine Wohnung weiterhin heizen und Strom beziehen.
Wo finde ich meine Beratungsstelle?
Vereinbaren Sie gleich jetzt einen Termin in der Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
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Liste aller Beratungsstellen
Fragen & Antworten
WOHNSCHIRM Miete
Sind Beratung und Antragsstellung kostenlos?
Ja. Beratung und Antragsstellung sind kostenlos.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?
Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet. Wenn Sie während der Wartezeit eine/n Kündigung / Räumungsklage / Räumungstermin bekommen, melden Sie sich bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird dann vorgezogen.
Kann ich ohne Terminvereinbarung eine Beratungsstelle aufsuchen?
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch unbedingt einen Termin. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Ich kann bei der Beratungsstelle niemanden erreichen. Was soll ich jetzt tun?
Derzeit gibt es in allen Beratungsstellen viele Anfragen. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Kann ich nur den WOHNSCHIRM Miete beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Kann ich den WOHNSCHIRM Miete und den WOHNSCHIRM Energie beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Was passiert bei der Beratung?
Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
- Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
- Wie hoch sind Ihre Mietschulden?
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:
- Lichtbildausweis
- Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnzettel)
- Meldezettel
- Mietvertrag
- Energierechnung(en) (z. B. Strom, Gas)
- Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Miete zu erhalten?
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich,
- Sie haben Mietschulden und
- können diese nicht bezahlen.
Muss ich für den WOHNSCHIRM österreichische:r Staatsbürger:in sein?
Nein, Sie brauchen keine österreichische Staatsbürgerschaft, um Hilfe vom WOHNSCHIRM zu erhalten.
Ich habe eine/n Kündigung / Räumungsklage / Räumungstermin bekommen. Was soll ich jetzt tun?
Ihr:e Vermieter:in möchte den Mietvertrag kündigen? Das Gericht hat Ihnen geschrieben? Es steht bereits ein Termin für die Räumung Ihrer Wohnung fest? Dann wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe – auch, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Ihr Antrag wird in diesen Fällen vorgezogen.
Ich habe meine Wohnung bereits verloren – hilft mir der WOHNSCHIRM Miete trotzdem?
Bitte wenden Sie sich für andere Unterstützungsmöglichkeiten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Hilft der WOHNSCHIRM Miete auch bei Mietschulden, die nicht durch Corona entstanden sind?
Der WOHNSCHIRM Miete ist eine Maßnahme im Rahmen der Corona-Hilfen. Es können nur Mietschulden bezahlt werden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.
Kann ich auch als Untermieter:in eine Unterstützung erhalten?
Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.
Hilft der WOHNSCHIRM Miete auch, wenn der Mietvertrag befristet ist?
Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.
Kann ich auch eine Unterstützung erhalten, wenn ich ein Haus gemietet habe?
Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können
Ich habe Mietschulden bei meinem Nebenwohnsitz. Werden diese auch übernommen?
Nein, Mietschulden werden nur für den Hauptwohnsitz übernommen.
Hilft der WOHNSCHIRM Miete nur bei Mietschulden oder werden auch Gerichtskosten übernommen?
Der WOHNSCHIRM Miete bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden. Wenn Sie finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Miete erhalten, können auch beispielsweise Kosten für Gericht, Anwält:innen oder Mahnspesen bezahlt werden.
Werden auch Schulden (z. B. Kredite) übernommen, die ich gemacht habe, um die Miete zu bezahlen?
Nein, es werden nur aktuell offene Mietschulden übernommen.
Ich habe keine Mietschulden, muss aber Betriebskosten nachzahlen – kann ich dafür finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Miete erhalten?
Wenn Ihre Betriebskosten über Ihre:n Vermieter:in abgerechnet werden, ist eine finanzielle Unterstützung möglich.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM bewilligt wurde?
Sie und die regionale Beratungsstelle werden schriftlich informiert.
Kann ich mich an jede Beratungsstelle in Österreich wenden?
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Ist die Beratung in einer anderen Sprache möglich?
Vereinzelt ist eine Beratung in anderen Sprachen möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
WOHNSCHIRM Energie
Sind Beratung und Antragsstellung kostenlos?
Ja. Beratung und Antragsstellung sind kostenlos.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?
Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet. Wenn Sie während der Wartezeit einen Abschalttermin bekommen, melden Sie sich bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird dann vorgezogen.
Kann ich ohne Terminvereinbarung eine Beratungsstelle aufsuchen?
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch unbedingt einen Termin. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Ich kann bei der Beratungsstelle niemanden erreichen. Was soll ich jetzt tun?
Derzeit gibt es in allen Beratungsstellen viele Anfragen. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Kann ich nur den WOHNSCHIRM Energie beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Kann ich den WOHNSCHIRM Miete und den WOHNSCHIRM Energie beantragen?
Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.
Was passiert bei der Beratung?
Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
- Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
- Wie hoch sind Ihre Energiekosten?
- Wie hoch sind Ihre Energieschulden?
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnzettel)
- Energierechnung(en) (z. B. Strom, Gas, Holz)
- Energievorschreibung
- Belege, die Zahlungsrückstände bei der Bewältigung der Energiekosten dokumentieren (z. B. Mahnungen, Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen)
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie zu erhalten?
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich,
- Sie haben ein geringes Einkommen sowie
- nachweislich Zahlungsverpflichtungen für Ihren Haushalt aus einem Energielieferungsvertrag und
- Sie müssen bestehende oder drohende Energiekostenrückstände bewältigen.
Muss ich für den WOHNSCHIRM Energie österreichische:r Staatsbürger:in sein?
Nein, Sie brauchen keine österreichische Staatsbürgerschaft, um Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie zu erhalten.
Ich habe einen Abschalttermin bekommen. Was soll ich jetzt tun?
Ihr Energieversorger hat Ihnen angekündigt, Strom oder Gas abzuschalten? Dann wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird in dann vorgezogen.
Mein Strom/meine Heizung wurde bereits abgedreht – hilft mir der WOHNSCHIRM Energie trotzdem?
Ja. Der WOHNSCHIRM Energie hilft Ihnen auch in dieser Situation. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Hilft der WOHNSCHIRM Energie bei Energiekostenrückständen, die sich bei mir seit der Coronapandemie angesammelt haben?
Zahlungsprobleme für Energie, die nachweislich seit dem 1. Juli 2021 entstanden sind, können berücksichtigt werden. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Kann ich auch als Untermieter:in eine Unterstützung erhalten?
Ja, wenn Sie nachweisen können, dass die Kosten von Ihnen zu begleichen sind.
Wie funktioniert die Unterstützung, wenn Strom und Heizung direkt von der:dem Vermieter:in bezahlt werden oder von mir an die:den Vermieter:in zu bezahlen sind?
Sie benötigen Unterlagen/Dokumente, die nachweisen, wie die Zahlungsflüsse geregelt sind. Ihre Beratungsstelle klärt mit Ihnen allfällige weitere Fragen.
Hilft der WOHNSCHIRM Energie bei der Bewältigung von Energiekosten auch, wenn der Mietvertrag befristet ist?
Ja. Die Dauer eines Mietverhältnisses hängt nicht direkt mit möglichen Unterstützungsleistungen zusammen.
Kann ich auch eine Unterstützung erhalten, wenn ich ein Haus gemietet habe?
Ja. Sie erhalten auch Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Energiekosten, wenn Sie ein Haus gemietet haben.
Erhalte ich Unterstützung, wenn ich in meinem Eigentum – Haus oder Wohnung – lebe?
Ja. Sie erhalten in Ihrem Wohneigentum Unterstützung, wenn Sie dort Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Erhalte ich Unterstützung, wenn ich in einer Wohngemeinschaft oder in betreutem Wohnen lebe?
Ja. Beispiele dafür sind:
- Krisenbetreuungseinrichtungen
- Therapeutische Wohngemeinschaften
- Behinderteneinrichtungen
- Betreutes Wohnen
- Betreute Wohnungsloseneinrichtungen
Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.
Ich habe Energieschulden bei meinem Nebenwohnsitz. Werden diese auch übernommen?
Nein, die Unterstützung ist nur für einen Hauptwohnsitz möglich.
Werden auch Schulden (z. B. Kredite) übernommen, die ich gemacht habe, um die Energiekosten zu bezahlen?
Schulden können übernommen werden, wenn sie nachweislich in direktem Zusammenhang mit der Bewältigung von Energiekosten stehen (z. B. Anwaltskosten). Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.
Ich habe derzeit keine bestehenden Schulden bei den Energiekosten, muss aber demnächst nachzahlen – kann ich dafür finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie erhalten?
Ja. Bitte wenden Sie sich dafür an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Es haben sich durch die Abschaltung Kosten ergeben. Wenn wieder eingeschalten wird, wie ist dies gedeckt?
Kosten können übernommen werden, wenn sie nachweislich in direktem Zusammenhang mit der Bewältigung von Energiekosten stehen. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.
Brauche ich einen Energielieferungsvertrag und was ist das überhaupt?
Ja. Ein Energielieferungsvertrag ist Voraussetzung für eine Unterstützungsleistung. Das heißt, wenn Sie über ein Energieversorgungsunternehmen (z. B. Strom-, Gas-, Fernwärmeanbieter:innen) oder durch eigenen Erwerb von Heizmaterial (z. B. Heizöl, Holz, Pellets, Hackschnitzel) Energie beziehen, können Sie unterstützt werden.
Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.
Ich kaufe Pellets/Holz selbst von einem Händler/Baumarkt und habe deshalb keinen Vertrag mit jemandem. Kann ich unterstützt werden?
Eine Unterstützung ist möglich, wenn Sie nachweislich für Ihren eigenen Verbrauch Heizmaterial beziehen bzw. für dieses bezahlt haben.
Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.
Werden meine monatlichen Kosten für meine Brennstoffe zum Heizen übernommen?
Nein, monatliche Kosten werden nicht übernommen.
Für welchen Zeitraum kann ich Unterstützung für die Bewältigung von Energiekosten beantragen?
Eine Beantragung für Rückstände ist bis zum 1. Juli 2021 (rückwirkend) möglich.
Kann ich Unterstützung für die Bewältigung der Energiekosten beantragen, wenn ich schon von woanders (z. B. meinem Bundesland, meiner Gemeinde, einem Energieversorger) eine Unterstützung beantragt oder zugesichert bekommen habe?
Ja. Sie können den WOHNSCHIRM Energie beantragen. Sie müssen aber sämtliche bereits nachweislich erhaltene andere Unterstützungsleistungen angeben. Diese werden bei der Prüfung Ihrer möglichen Unterstützung berücksichtigt/abgezogen.
Muss ich den Unterstützungsantrag bei der Beratungsstelle stellen, die mir die Website empfohlen hat oder kann ich das auch in einer anderen Stadt oder in einem anderen Bundesland tun?
Sie stellen den Antrag bei jener Stelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. In einem anderen Bundesland zu beantragen ist nicht möglich.
Kann ich den WOHNSCHIRM Energie auch für eine Familienangehörige oder eine:n Freund:in beantragen, weil diese:r verhindert oder es praktischer für sie:ihn ist?
Ja. Sie können für eine Ihnen nahestehende Person einen Antrag stellen. Dafür benötigen Sie eine Vollmacht dieser Person und alle Unterlagen, die für die Beantragung notwendig sind.
Wohin wird meine Unterstützungsleistung überwiesen?
Die Unterstützungsleistung wird in der Regel direkt an Ihren Energieversorger übermittelt. Ist das nicht möglich, kann auch eine direkte Überweisung an die beantragende Person erfolgen.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie bewilligt wurde?
Sie und die regionale Beratungsstelle werden schriftlich informiert.
Kann ich mich an jede Beratungsstelle in Österreich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Ist die Beratung in einer anderen Sprache möglich?
Vereinzelt ist eine Beratung in anderen Sprachen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe.