Der WOHNSCHIRM
hilft bei zu
hohen Wohnkosten
:

bei Mietschulden oder Energieabschaltung

Der WOHNSCHIRM
hilft bei zu
hohen Wohnkosten.

bei Mietschulden oder Energieschulden

Was ist der WOHNSCHIRM?

Der WOHNSCHIRM hilft bei zu hohen Wohnkosten: Der WOHNSCHIRM Miete kann Ihre Mietschulden übernehmen, oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen. Der WOHNSCHIRM Energie kann helfen, wenn Ihnen die Abschaltung der Energie in Ihrem Zuhause droht, oder Ihre Energie schon abgeschaltet wurde.

Teuerung, Erkrankung, Jobverlust: Es gibt viele Gründe, warum das Geld für Miete oder Energie nicht mehr reicht. Der WOHNSCHIRM hilft Menschen in verschiedenen Situationen:

  • Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren und konnten die letzten zwei Mieten nicht mehr bezahlen?
  • Sie sind alleinerziehend und können sich wegen Mieterhöhungen Ihre Wohnung nicht mehr leisten?
  • Sie sind in Pension und konnten die letzten Stromrechnungen nicht mehr bezahlen?

Bei Mietschulden oder (drohender) Abschaltung der Energie: Kommen Sie zur kostenlosen Beratung! Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Sie sind nicht sicher, ob der WOHNSCHIRM Ihnen helfen kann? Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Mehr Informationen über den WOHNSCHIRM herunterladen.

Icon WOHNSCHIRM MieteWOHNSCHIRM Miete

Wann hilft mir der WOHNSCHIRM Miete?

  • Sie haben Mietschulden und
  • können diese nicht bezahlen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Wenden Sie sich dafür an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

In der kostenlosen Beratung suchen wir gemeinsam eine passende Unterstützung für Sie. Wir klären auch Ihre finanzielle Situation:

  • Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
  • Wie hoch sind Ihre Mietschulden?
  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen müssen.

Frau mit Kopftuch, grauem Schal, im Hintergrund eine Wohnhausanlage.
„Kind. Haushalt. Oma braucht Pflege. Die Miete ist so hoch geworden – für mehr Stunden bezahlte Arbeit bleibt mir keine Zeit.“
Ayla (29), Verkäuferin, alleinerziehend

Problem:

Wohnung ist nicht mehr leistbar.

Offene Miete: 
945 Euro 

Icon WOHNSCHIRM Miete

Lösung:

Der WOHNSCHIRM hilft beim Umzug in eine günstigere Wohnung. 


Icon WOHNSCHIRM EnergieWOHNSCHIRM Energie

Wann hilft mir der WOHNSCHIRM Energie?

  • Sie müssen für Energie (z.B.: Strom, Gas, Fernwärme) in Ihrem Zuhause zahlen, haben aber offene Rechnungen.
  • Ihr Energieanbieter hat darum die Abschaltung der Energie in Ihrem Zuhause angekündigt, oder die Energie in Ihrem Zuhause schon abgeschaltet.
  • Sie haben ein geringes Einkommen. Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Einkommen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

In der kostenlosen Beratung suchen wir gemeinsam eine passende Unterstützung für Sie. Wir klären auch Ihre finanzielle Situation:

  • Wie hoch sind Ihre laufenden Energiekosten?
  • Wie hoch sind Ihre Schulden beim Energieanbieter?
  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen müssen.

Frau mit blonden Haaren, Bluse und Weste in einer Wohnung.
„Ich hab’s geschafft, mir für meine psychischen Probleme Hilfe zu holen, aber jetzt die hohe Heizkostennachzahlung … Wird mir wirklich der Strom abgedreht?“
Frederike (57), pensionierte Pflegekraft

Problem:

Offene Rechnungen und Nachzahlung:
1.560 Euro

Letzte Mahnung: Abschalt-Termin steht fest.

Icon WOHNSCHIRM Energie

Lösung:

Der WOHNSCHIRM vermittelt beim Energieunternehmen. Die offenen Rechnungen werden übernommen.

In der Beratung wird geklärt, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.

Wo finde ich meine Beratungsstelle?

Vereinbaren Sie gleich jetzt einen Termin in der Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Weiter zur Liste aller Beratungsstellen als PDF.

Liste aller Beratungsstellen

Fragen & Antworten

WOHNSCHIRM Miete

Wann hilft mir der WOHNSCHIRM Miete?

  • Sie haben Mietschulden und
  • können diese nicht bezahlen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Wenden Sie sich dafür an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Muss ich für Beratung und Antragsstellung zahlen?

Nein, Sie müssen für Beratung und Antragstellung nichts zahlen.

Kann ich ohne Terminvereinbarung eine Beratungsstelle aufsuchen?

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch unbedingt einen Termin. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.

Kann ich mich an jede Beratungsstelle in Österreich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Es ist nicht möglich, den Antrag in einem Bundesland zu stellen, in dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben.

Ich kann bei der Beratungsstelle niemanden erreichen. Was soll ich jetzt tun?

Derzeit gibt es in allen Beratungsstellen viele Anfragen. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.

Kann ich nur den WOHNSCHIRM Miete beantragen?

Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.

Kann ich den WOHNSCHIRM Miete und den WOHNSCHIRM Energie beantragen?

Ja. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.

Was passiert bei der Beratung?

Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:

  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
  • Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
  • Wie hoch sind Ihre Mietschulden?

Außerdem wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.

Was muss ich zur Beratung mitbringen?

Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:

  • Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnzettel)
  • Meldezettel
  • Mietvertrag
  • Energierechnung(en) (z. B. Strom, Gas)
  • Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen

Muss ich für den WOHNSCHIRM österreichische:r Staatsbürger:in sein?

Nein, Sie brauchen keine österreichische Staatsbürgerschaft, um Unterstützung vom WOHNSCHIRM zu erhalten.

Ich habe eine/n Kündigung/ Räumungsklage/ Räumungstermin bekommen. Was soll ich jetzt tun?

Ihr:e Vermieter:in möchte den Mietvertrag kündigen? Das Gericht hat Ihnen geschrieben? Es steht bereits ein Termin für die Räumung Ihrer Wohnung fest? Dann wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe – auch, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Ihr Antrag wird in diesen Fällen vorgezogen.

Ich habe meine Wohnung bereits verloren – hilft mir der WOHNSCHIRM Miete trotzdem?

Bitte wenden Sie sich für andere Unterstützungsmöglichkeiten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Kann ich auch als Untermieter:in eine Unterstützung erhalten?

Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.

Hilft der WOHNSCHIRM Miete auch, wenn der Mietvertrag befristet ist?

Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.

Kann ich auch eine Unterstützung erhalten, wenn ich ein Haus gemietet habe?

Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können

Ich habe Mietschulden bei meinem Nebenwohnsitz. Werden diese auch übernommen?

Nein, Mietschulden werden nur für den Hauptwohnsitz übernommen.

Hilft der WOHNSCHIRM Miete nur bei Mietschulden oder werden auch Gerichtskosten übernommen?

Der WOHNSCHIRM Miete bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden. Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom WOHNSCHIRM Miete erhalten, können z.B. auch Kosten für Gericht, Anwält:innen oder Mahnspesen bezahlt werden.

Werden auch Schulden (z. B. Kredite) übernommen, die ich gemacht habe, um die Miete zu bezahlen?

Nein, es werden nur aktuell offene Mietschulden übernommen.

Ich habe keine Mietschulden, muss aber Betriebskosten nachzahlen – kann ich dafür finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM Miete erhalten?

Wenn Ihre Betriebskosten über Ihre:n Vermieter:in abgerechnet werden, ist eine finanzielle Unterstützung möglich.

Kann mich der WOHNSCHIRM Miete bei einem Umzug ins Ausland finanziell unterstützen?

Nein, der WOHNSCHIRM Miete unterstützt nur bei einem Umzug innerhalb Österreichs.

Wohin wird die Unterstützungsleistung überwiesen?

Offene Mieten werden an jene Personen/ Stellen überwiesen, denen Sie die Miete schulden. Unterstützungsleistungen zum Umzug werden direkt an Sie überwiesen.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird? 

Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet. Wenn Sie während der Wartezeit eine/n Kündigung / Räumungsklage / Räumungstermin bekommen, melden Sie sich bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird dann vorgezogen.

Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf finanzielle Hilfe vom WOHNSCHIRM bewilligt wurde?

Sie und die regionale Beratungsstelle werden schriftlich informiert.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.

Ist die Beratung in einer anderen Sprache möglich?

Vereinzelt ist eine Beratung in anderen Sprachen möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

WOHNSCHIRM Energie

Wann hilft mir der WOHNSCHIRM Energie?

  • Sie müssen für Energie (z.B.: Strom, Gas, Fernwärme) in Ihrem Zuhause zahlen, haben aber offene Rechnungen.
  • Ihr Energieanbieter hat darum die Abschaltung der Energie in Ihrem Zuhause angekündigt, oder die Energie in Ihrem Zuhause schon abgeschaltet.
  • Sie haben ein geringes Einkommen. Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Einkommen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Wie hilft mir der WOHNSCHIRM Energie?

Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:

  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
  • Wie hoch sind Ihre Energiekosten?
  • Wie hoch sind Ihre Energieschulden?

Ihr Energieanbieter hat die Abschaltung der Energie angekündigt?

  • WOHNSCHIRM Energie kann die offenen Energierechnungen übernehmen.
  • Die Beratungsstelle hilft Ihnen dabei, dass die Abschaltung verhindert wird.

Ihre Energie wurde schon abgeschaltet?

  • WOHNSCHIRM Energie kann die offenen Energierechnungen übernehmen.
  • Die Beratungsstelle hilft Ihnen dabei, dass die Energie wieder eingeschaltet wird.

Kontaktieren Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Wie hoch darf mein Einkommen sein?

Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen.

Was zählt bei WOHNSCHIRM Energie als Einkommen?

Als Einkommen zählt zum Beispiel:

  • Einkunft aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • AMS-Leistung wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
  • Sozialhilfe, Mindestsicherung
  • Pension
  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen
  • Mietbeihilfe, Wohnbeihilfe
  • Krankengeld

Nicht als Einkommen zählt zum Beispiel:  

  • Pflegegeld
  • Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
  • erhöhte Familienbeihilfe

Das sind Leistungen, die Sie bei einem Pflegebedarf oder Pflegemehrbedarf bekommen.

Ich habe schon einmal Hilfe vom WOHNSCHIRM Energie bekommen? Kann mir der WOHNSCHIRM Energie wieder helfen?

Nein, der WOHNSCHIRM Energie kann nur einmal helfen.

Muss ich für Beratung und Antragsstellung etwas zahlen?

Nein, Sie müssen für Beratung und Antragsstellung nichts zahlen.

Kann ich ohne Termin in eine Beratungsstelle gehen?

Bitte machen Sie vorher unbedingt einen Termin aus. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.

Ist es egal, welche Beratungsstelle ich kontaktiere?

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Ich kann bei der Beratungsstelle niemanden erreichen. Was soll ich jetzt tun?

Derzeit gibt es in allen Beratungsstellen viele Anfragen.

Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.

Die Energie in meinem Zuhause wurde abgedreht, ich habe aber auch Mietschulden: Kann ich den WOHNSCHIRM Miete und den WOHNSCHIRM Energie beantragen?

Ja, Sie können beides beantragen. Mit der Suchfunktion oder der PDF-Liste finden Sie Ihre Beratungsstelle.

Was muss ich zur Beratung mitbringen?

Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, z.B.:

  • Ausweis (z.B.: Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z.B.: Lohnzettel)
  • Energierechnung(en) (z.B. Strom, Gas, Fernwärme)
  • Mahnschreiben (Mahnung) mit Abschalt-Termin oder Nachweis über Abschaltung

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird? 

Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet.

Wie erfahre ich, ob mein Antrag WOHNSCHIRM Energie bewilligt wurde?

Sie und Ihre Beratungsstelle werden schriftlich informiert.

An wen wird die Unterstützungsleistung überwiesen?

Die Unterstützungsleistung wird direkt an Ihren Energieversorger überwiesen.

Ist das nicht möglich, kann WOHNSCHIRM Energie das Geld in Ausnahmefällen direkt an Sie überweisen.

Ich habe Energieschulden, aber keinen Abschalt-Termin. Kann mir der WOHNSCHIRM Energie helfen? 

Nein, der WOHNSCHIRM Energie kann nur in Härtefällen helfen: Wenn Sie schon einen Termin für die Abschaltung haben, oder wenn Sie keine Energie mehr in Ihrem Zuhause haben.

Werden auch Schulden (z. B. Kredite) übernommen, die ich gemacht habe, um die Energiekosten zu bezahlen?

Nein, es werden nur aktuell offene Energieschulden übernommen.

Kann der WOHNSCHIRM Energie auch Mahnspesen übernehmen?

Ja, der WOHNSCHIRM Energie kann auch offene Mahnspesen übernehmen.

Brauche ich einen Energieliefervertrag? Was ist das überhaupt?

Ja, Sie brauchen einen Energieliefervertrag, damit Ihnen der WOHNSCHIRM Energie helfen kann.

Einen Energielieferungsvertrag haben Sie dann, wenn Sie über ein Energie-Versorgungsunternehmen Energie beziehen (z.B.: Strom, Gas, Fernwärme).

Kann der WOHNSCHIRM Energieschulden aus alten Energielieferverträgen übernehmen?

Nein, der WOHNSCHIRM Energie kann nur Schulden aus aufrechten Energielieferverträgen übernehmen.

Durch die Abschaltung der Energie in meinem Zuhause sind Kosten entstanden. Kann der WOHNSCHIRM Energie diese Kosten übernehmen?

Ja, der WOHNSCHIRM Energie kann diese Kosten übernehmen.

Ich habe ein Haus gemietet. Kann mir der WOHNSCHIRM Energie trotzdem helfen?

Ja, der WOHNSCHIRM Energie hilft auch, wenn Sie ein Haus gemietet haben.

Ich wohne in meiner Eigentums-Wohnung oder in meinem eigenen Haus. Kann mir der WOHNSCHIRM Energie trotzdem helfen?

Ja, der WOHNSCHIRM Energie hilft auch, wenn Sie in Ihrem Eigentum wohnen. Sie müssen dort Ihren Hauptwohnsitz haben.

Hilft mir der WOHNSCHIRM Energie auch bei Problemen an meinem Nebenwohnsitz?

Nein, Unterstützung durch WOHNSCHIRM Energie ist nur für den Hauptwohnsitz möglich.

Kann ich den WOHNSCHIRM Energie auch für Familie oder Freunde beantragen?

Ja. Sie können in Ausnahmesituationen für eine Ihnen nahestehende Person einen Antrag stellen. Dafür brauchen Sie eine Vollmacht dieser Person und alle Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind.

Muss ich die österreichische Staatsbürgerschaft haben, damit mir der WOHNSCHIRM Energie hilft?

Nein, Sie brauchen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Ihr Hauptwohnsitz muss aber in Österreich sein.

Ist die Beratung in einer anderen Sprache möglich?

Bei manchen Beratungsstellen ist das möglich. Bitte fragen Sie bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe nach.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Wenn Sie telefonisch niemanden erreichen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.