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WOHNSCHIRM: Für sichere Wohn­verhältnisse.

Wohnschirm MIETE hilft bei Mietschulden und wenn Gefahr besteht, das Zuhause zu verlieren.
Wohnschirm Housing First unterstützt obdachlose und wohnungslose Menschen am Weg zur eigenen Wohnung.
Wohnschirm ENERGIE springt ein, wenn Heizungs- oder Stromabschaltungen drohen oder die Energie schon abgedreht wurde.

Wohnschirm hilft Menschen in verschiedenen Situationen:

  • Sie konnten die letzten zwei Mieten nicht bezahlen und verlieren vielleicht Ihre Wohnung?
  • Sie haben keine Wohnung und wissen nicht weiter?
  • Sie haben hohe Energieschulden und Ihre Heizung wird abgeschaltet?

Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie:
Kommen Sie zur kostenlosen Beratung!

Logo Wohnschirm Miete

Wann Hilft mir
Wohnschirm MIETE?

  • Sie haben Mietschulden und
  • können diese nicht bezahlen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. 
Kommen Sie zur kostenlosen Beratung.

Bei einem kostenlosen ersten Termin wird geklärt, ob WOHNSCHIRM MIETE das passende Angebot für Sie ist.

  • Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
  • Wie hoch sind Ihre Mietschulden?
  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen sollten.

Frau mit Kopftuch, grauem Schal, im Hintergrund eine Wohnhausanlage.
„Kind. Haushalt. Oma braucht Pflege. Die Miete ist so hoch geworden – für mehr Stunden bezahlte Arbeit bleibt mir keine Zeit.“
Ayla (29), Verkäuferin, alleinerziehend

Problem:

Wohnung ist nicht mehr leistbar.

Offene Miete: 
945 Euro 

Lösung:

WOHNSCHIRM MIETE hilft beim Umzug in eine günstigere Wohnung. 

Häufig gestellte Fragen zu WOHNSCHIRM MIETE
Wann hilft mir WOHNSCHIRM MIETE?
  • Sie haben Mietschulden und
  • können diese nicht bezahlen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und machen Sie einen Termin aus. Die Beratungsstelle klärt mit Ihnen alle Voraussetzungen in einem persönlichen Gespräch. Die Beratung und Antragstellung sind kostenlos.

Wie hilft mir WOHNSCHIRM MIETE?

Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation besprochen:

  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
  • Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
  • Wie hoch sind Ihre Mietschulden?

Außerdem wird besprochen:

  • Kann WOHNSCHIRM Ihre Mietschulden übernehmen?
  • Oder kann WOHNSCHIRM Sie bei einem notwendigen Umzug finanziell unterstützen?

Vereinzelt ist eine Beratung in anderen Sprachen möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Was muss ich zur Beratung mitbringen?

Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Einkommen mit. Zum Beispiel:

  • Ausweis (z.B.: Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Lohnzettel)
  • Meldezettel
  • Mietvertrag
  • Briefe oder E-Mails von Vermieter oder Vermieterin, vom Gericht oder von Anwalt oder Anwältin
Bei welchen Kosten kann mich WOHNSCHIRM MIETE unterstützen?

WOHNSCHIRM MIETE bietet finanzielle Hilfe bei Mietschulden.
In diesem Zusammenhang können zum Beispiel auch übernommen werden:

  • Kosten für das Gericht
  • Mahnspesen
  • Betriebskosten, wenn diese über Ihren Vermieter abgerechnet werden

Nicht übernommen werden können zum Beispiel:

  • Schulden, die Sie gemacht haben, um die Miete zu bezahlen (z.B.: Kredit bei der Bank, Schulden bei Verwandten)
An wen wird die Unterstützungsleistung überwiesen?

Offene Mieten werden an Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin überwiesen.
Unterstützungsleistungen zum Umzug werden direkt an Sie überwiesen.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?

Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet.

Wenn Sie während der Wartezeit eine Kündigung/ eine Räumungsklage/ einen Räumungstermin bekommen, melden Sie sich bitte bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr Antrag wird schneller bearbeitet.

Sie und Ihre Beratungsstelle werden schriftlich über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags informiert.

Ich habe eine Kündigung/ eine Räumungsklage/ einen Räumungstermin bekommen. Was soll ich jetzt tun?

Ihr Vermieter möchte den Mietvertrag kündigen? Das Gericht hat Ihnen geschrieben? Es steht bereits ein Termin für die Räumung Ihrer Wohnung fest? Ihr Antrag kann in solchen Fällen schneller bearbeitet werden.

Wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Wenn Sie schon einen Antrag gestellt haben, kontaktieren Sie die Beratungsstelle, bei der Sie schon waren. Sagen Sie dort, dass sich Ihre Situation verändert hat.

Kann ich Unterstützung erhalten, wenn ich zur Untermiete wohne?

Ja. Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen, oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.

Kann ich auch eine Unterstützung erhalten, wenn ich ein Haus gemietet habe?

Ja. Die Unterstützung ist nicht davon abhängig, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten.

Bei der Beratung wird geklärt, ob Ihre Mietschulden übernommen, oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützt werden können.

Ich habe Mietschulden an meinem Nebenwohnsitz. Werden diese auch übernommen?

Nein, Mietschulden werden nur für den Hauptwohnsitz übernommen.

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Wann hilft mir
Wohnschirm Housing First?

Sie leben in Österreich und sind obdach- oder wohnungslos? 
Zum Beispiel:

  • Sie leben auf befristete Zeit in einem Wohnheim/ in einer Unterkunft der Wohnungslosenhilfe.
  • Sie haben zwar ein Dach über dem Kopf, aber keine eigene Wohnung. 

    Zum Beispiel, wenn Sie von einem anderen Menschen (wie etwa Bekannte, Partner:in) abhängig sind, damit Sie nicht auf der Straße schlafen müssen.
  • Sie leben in einer Notschlafstelle oder auf der Straße.

Kommen Sie zur kostenlosen Beratung.

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen sollten.


Für Expert:innen und Entscheidungsträger:innen sowie Interessierte aus den Bereichen Soziales, Wohnen, Politik und Verwaltung und Vertreter:innen der Presse: Hier finden Sie weitere Informationen zu WOHNSCHIRM HOUSING FIRST.

Mutter mit Baby im Arm.
„Nach der Trennung musste ich aus der Wohnung ausziehen. Jetzt schlafe ich mit den Kindern bei einer Freundin. Eine neue Wohnung finden? Ich weiß nicht, wie ich das alles schaffen soll.“
Bea (32), Rezeptionistin

Problem:

Gehalt und Familienbeihilfe reichen gerade für Essen, Kleidung und Miete. 



Die Kaution für eine eigene Wohnung ist zu teuer. Die psychische Belastung ist groß.

Lösung:

Zuerst: Wohnen

WOHNSCHIRM HOUSING FIRST unterstützt Bea auf der Suche nach der passenden Wohnung und übernimmt die Kaution. Bea wird vor und nach Bezug der Wohnung von ihrer Sozialarbeiterin begleitet. Das entlastet sie sehr.

Sie und ihre Kinder haben langfristig ein eigenes, stabiles Zuhause.

Mann trinkt aus einer Tasse und schaut auf die Seite.
“Seit dem ich die Wohnung verloren habe, schlafe ich mal im Notquartier, mal auf der Straße. Jede Nacht sieht anders für mich aus.”
Günther (62), hat am Bau gearbeitet

Problem:

Durch seine zunehmenden körperlichen Beschwerden kann er nicht mehr arbeiten. Er braucht Hilfe bei der Lösung seiner finanziellen Probleme.

Lösung:

Zuerst: Wohnen

Sein Sozialarbeiter ist für Günther da und hilft ihm dabei, Frühpension zu beantragen. Mit WOHNSCHIRM HOUSING FIRST kann er in eine leistbare Genossenschafts-Wohnung ziehen. 

Auch nach Einzug erhält er die Unterstützung, die er braucht.

Häufig gestellte Fragen zu WOHNSCHIRM HOUSING FIRST
Wann hilft mir WOHNSCHIRM HOUSING FIRST?
  • Sie sind obdachlos oder wohnungslos und
  • schaffen es alleine und mit eigenen Mitteln nicht aus Ihrer Situation hinaus.
  • Sie haben ein niedriges Einkommen.
  • Sie leben in Österreich.
  • Sie sind volljährig.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und machen Sie einen Termin aus. Die Beratungsstelle klärt mit Ihnen alle Voraussetzungen in einem persönlichen Gespräch.

Die Beratung und Antragstellung sind kostenlos.

Wie hilft mir WOHNSCHIRM HOUSING FIRST?

In einem Erstgespräch wird gemeinsam Ihre aktuelle Situation besprochen. Zum Beispiel:

  • Wo leben Sie aktuell?
  • Ist Ihr Ziel eine eigene Wohnung?
  • Wie viel Geld haben Sie dafür jeden Monat zur Verfügung?
  • Welche Unterstützung brauchen Sie?

Die Beratungsstelle bespricht mit Ihnen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und kann mit Ihnen einen Antrag auf WOHNSCHIRM HOUSING FIRST stellen.

Wie geht es dann weiter, wenn Ihr Antrag bewilligt ist?

Betreuung und Wohnungsvermittlung: Ihr Sozialarbeiter oder Ihre Sozialarbeiterin hilft Ihnen, eine passende und für Sie leistbare Wohnung zu finden. WOHNSCHIRM HOUSING FIRST kann dann auch die Kaution oder den Finanzierungsbeitrag übernehmen. Sie bekommen einen eigenen Mietvertrag und zahlen selbst die Miete.

Vor dem Einzug und auch nach dem Einzug betreut und begleitet Ihr Sozialarbeiter oder Ihre Sozialarbeiterin Sie bei vielen verschiedenen Themen. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben.
  • Wenn Sie Sozialhilfe beantragen müssen, aber nicht wissen wie das geht.
  • Oder wenn Sie nicht wissen, wie man in der neuen Wohnung Strom und Gas anmeldet.

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Was muss ich zur Beratung mitbringen?

Wenn vorhanden, bringen Sie bitte wichtige Dokumente zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Einkommen mit. Zum Beispiel:

  • Ausweis (z.B.: Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Nachweis zur Wohnsituation (z.B.: Hauptwohnsitzbestätigung oder „Obdachlosenmeldung“, Schreiben vom betreuten Wohnen, Schreiben vom Notquartier)
  • Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z.B.: Lohnzettel, Nachweis Familienbeihilfe, AMS-Brief Arbeitslosengeld)

Die Beratungsstelle gibt Ihnen im Erstgespräch alle weiteren Informationen.

Kann ich online einen Antrag stellen?

Nein. Bitte machen Sie sich einen Termin in einer Beratungsstelle aus.

Die Beratungsstelle bespricht mit Ihnen, ob WOHNSCHIRM HOUSING FIRST das richtige Angebot für Sie ist. Sie stellen dann gemeinsam einen Antrag.

Wann bin ich obdachlos oder wohnungslos?

Obdachlos heißt, dass Sie kein festes Dach über dem Kopf haben. Zum Beispiel:

  • Sie schlafen auf der Straße.
  • Sie schlafen in einem Zelt.
  • Oder Sie übernachten in einem Notquartier.

Wohnungslos heißt, dass Sie zwar ein Dach über dem Kopf haben, aber keine eigene Wohnung. Zum Beispiel:

  • Sie schlafen bei einem Bekannten oder bei einer Freundin. Sie sind von diesen Menschen abhängig, damit Sie nicht auf der Straße schlafen müssen.
  • Sie leben in einer Unterkunft der Wohnungslosenhilfe.
  • Sie leben in einem Frauenhaus.
  • Oder Sie schlafen vorübergehend in einer Unterkunft.
Ich verliere vielleicht meine Wohnung, weil ich Mietschulden habe. Ist WOHNSCHIRM HOUSING FIRST das richtige Angebot für mich?

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle von WOHNSCHIRM MIETE.

WOHNSCHIRM MIETE kann Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem notwendigen Umzug finanziell unterstützen.

Ich bin obdachlos und brauche dringend einen Schlafplatz. Was soll ich tun?

Hier finden Sie eine Liste aller Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Österreich.

Logo Wohnschirm Energie

Wann Hilft mir
Wohnschirm ENERGIE?

  • Sie haben offene Rechnungen für Energie (z.B. Strom, Gas, Fernwärme), können diese aber nicht bezahlen.
  • Ihr Energieanbieter hat darum die Abschaltung der Energie in Ihrem Zuhause angekündigt, oder die Energie schon abgeschaltet.
  • Sie haben ein geringes Einkommen. Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Einkommen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Alle Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer geklärt. Kommen Sie zur kostenlosen Beratung.

Bei einem kostenlosen ersten Termin wird geklärt, ob WOHNSCHIRM ENERGIE das passende Angebot für Sie ist.

  • Wie hoch sind Ihre laufenden Energiekosten?
  • Wie hoch sind Ihre Schulden beim Energieanbieter?
  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen sollten.

Mann mit Dreitagebart, offenem Hemd und Feinripp darunter blickt nachdenklich auf die Seite.
„Ich hab’s geschafft, mir für meine psychischen Probleme Hilfe zu holen, aber jetzt die Heizkostennachzahlung … wie soll ich meine Wohnung weiter heizen?“
Peter (42), geringfügig angestellt

Problem:

Offene Rechnungen und Nachzahlung:
1.560 Euro

Letzte Mahnung: Abschalt-Termin steht fest.

Lösung:

WOHNSCHIRM ENERGIE kontaktiert das Energieunternehmen. Die offenen Rechnungen werden übernommen.

In der Beratung wird geklärt, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.

Häufig gestellte Fragen zu WOHNSCHIRM ENERGIE
Wann hilft mir WOHNSCHIRM ENERGIE?
  • Sie haben offene Rechnungen für Energie (z.B. Strom, Gas, Fernwärme), können diese aber nicht selbst bezahlen.
  • Ihr Energieanbieter hat darum die Abschaltung der Energie in Ihrem Zuhause angekündigt, oder die Energie schon abgeschaltet.
  • Sie haben ein geringes Einkommen. Hier finden Sie die Einkommensobergrenzen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich.

Bitte beachten Sie: WOHNSCHIRM ENERGIE kann Ihnen einmal helfen. Wenn Sie schon einmal Hilfe von WOHNSCHIRM ENERGIE bekommen haben, können Sie keinen zweiten Antrag mehr stellen.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und machen Sie einen Termin aus. Die Beratungsstelle klärt mit Ihnen alle Voraussetzungen in einem persönlichen Gespräch.

Die Beratung und Antragstellung sind kostenlos.

Wie hilft mir WOHNSCHIRM ENERGIE?

Bei der Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation besprochen:

  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
  • Wie hoch sind Ihre Energiekosten?
  • Wie hoch sind Ihre Energieschulden?

Außerdem wird besprochen:

  • Ihr Energieanbieter hat die Abschaltung der Energie angekündigt? WOHNSCHIRM ENERGIE kann die offenen Energierechnungen übernehmen. Die Beratungsstelle hilft Ihnen dabei, dass die Abschaltung verhindert wird.
  • Ihre Energie wurde schon abgeschaltet? WOHNSCHIRM ENERGIE kann die offenen Energierechnungen übernehmen. Die Beratungsstelle hilft Ihnen dabei, dass die Energie wieder eingeschaltet wird.

Vereinzelt ist eine Beratung in anderen Sprachen möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Was muss ich zur Beratung mitbringen?

Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Einkommen mit. Zum Beispiel:

  • Ausweis (z.B.: Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z.B.: Lohnzettel)
  • Energierechnungen (z.B. Strom, Gas, Fernwärme)
  • Brief oder E-Mail: Mahnung mit Abschalt-Termin oder Nachweis über Abschaltung
Wie hoch darf mein Einkommen sein?

Hier können Sie nachsehen, wie hoch Ihr Einkommen sein darf.
Als Einkommen zählt zum Beispiel:

  • Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • AMS-Leistung wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
  • Sozialhilfe, Mindestsicherung
  • Pension
  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen
  • Mietbeihilfe, Wohnbeihilfe
  • Krankengeld

Nicht als Einkommen zählt zum Beispiel:

  • Pflegegeld
  • Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
  • erhöhte Familienbeihilfe
Bei welchen Kosten kann mich WOHNSCHIRM ENERGIE unterstützen?

WOHNSCHIRM ENERGIE bietet finanzielle Hilfe, wenn Ihre Energie abgeschaltet werden soll oder schon abgeschaltet wurde.

In diesem Zusammenhang können auch Mahnspesen übernommen werden.

Nicht übernommen werden können Schulden, die Sie gemacht haben, um Ihre Energierechnungen zu bezahlen (z.B.: Kredit bei der Bank, Schulden bei Verwandten).

An wen wird die Unterstützungsleistung überwiesen?

Die Unterstützungsleistung wird direkt an Ihren Energieversorger überwiesen.
Ist das nicht möglich, kann WOHNSCHIRM ENERGIE das Geld in Ausnahmefällen direkt an Sie überweisen.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?

Derzeit stellen viele Menschen WOHNSCHIRM-Anträge. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ihr Antrag wird auf jeden Fall bearbeitet.

Ich habe Energieschulden, aber keinen Abschalt-Termin. Kann mir WOHNSCHIRM ENERGIE helfen?

Nein, WOHNSCHIRM ENERGIE kann nur in diesen Fällen helfen:

  • Oder wenn die Energie (Strom, Gas, Fernwärme) schon abgeschaltet wurde.
  • Wenn Sie schon einen Termin für die Abschaltung haben.
Brauche ich einen Energieliefervertrag? Was ist das überhaupt?

Ja, Sie brauchen einen Energieliefervertrag, damit Ihnen WOHNSCHIRM ENERGIE helfen kann. WOHNSCHIRM ENERGIE kann nur Schulden aus aufrechten Energielieferverträgen übernehmen.

Einen Energielieferungsvertrag haben Sie dann, wenn Sie über ein Energie-Versorgungsunternehmen Energie beziehen (z.B.: Strom, Gas, Fernwärme).

Wo finde ich meine Beratungsstelle?

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